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Selbsthilfegruppen Pauschalförderung

Die Pauschalförderung wird als finanzielle Unterstützung der routinemäßigen selbsthilfebezogenen Aufgaben verstanden.
Darunter fallen insbesondere Aufwendungen für:

Raumkosten, Miete
Porto, Telefon und Internet
Büromaterialien
Erstellung und Pflege des Internetauftritts/Homepage
Regelmäßig erscheinende Verbandsmedien (z. B. Mitgliederzeitschriften) einschließlich deren Verteilung
Schulungen, Seminare und Fortbildungen
Tagungs-, Kongressbesuche von Gruppen- oder Organisationsmitgliedern
Durchführung von satzungsrechtlich erforderlichen Gremiensitzungen (z. B. Vorstandssitzungen, Mitglieder-/Jahresversammlungen, Delegiertenversammmlungen, Sitzungen des wissenschaftlichen Beirats u. Sitzungen verbandsinterner Arbeitsgruppen), einschließlich Veranstaltungs- und Teilnahmegebühren, Fahrt- u. Übernachtungskosten.

Auch wir stellen entsprechende Anträge und bekommen Fördergelder.

mehr zum Thema:
https://gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/regionale-foerderung-pauschalfoerderung/