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Patientenverfügung – Themenblock aus der ApoUmschau

Die Apotheken Umschau behandelt einen ganzen Themenblock zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Alle folgenden Ausschnitte sind aus Artikeln in der Apotheken Umschau

So regeln Sie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht für den Notfall

Ob Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht – dieser Wegweiser hilft, die schwierigen Themen rechtzeitig anzugehen und im Familienkreis zu besprechen.
Ein Unfall, Koma nach dem Herzstillstand oder Demenz – es kann schnell zu einer Notfallsituation kommen, in der Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Nur wenn Ihre Angehörigen über Ihre Vorstellungen Bescheid wissen, können sie auch handeln.
Dokumente wie Vollmachten, Patientenverfügung oder der Organspendeausweis spiegeln Ihren Willen wider, an den sich alle halten müssen. „Deshalb sollte sich jeder Erwachsene ab 18 Jahren darüber Gedanken machen“, so Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW.

[ganzer Artikel] https://www.apotheken-umschau.de/familie/freizeit-alltag/recht-finanzen-familie/patientenverfuegung-vorsorgevollmacht-regeln-1069793.html

So verwahren Sie Patientenverfügung und Vollmacht sicher

Welche Behandlung will ich bei schwerer Krankheit? Wer setzt meinen Willen durch? Diese Dinge sollten Patientenverfügung und Vollmacht festhalten. Im Notfall sollten Angehörige sie aber auch finden.
Ob nach einem Unfall oder im Laufe einer schweren Erkrankung: Wer nicht mehr selbst über die eigene medizinische Behandlung bestimmen kann, sollte sicherstellen, dass eine Vertrauensperson genau das für ihn oder sie übernehmen kann. Dafür sollte der eigene Wille bekannt und klar formuliert sein – in der Patientenverfügung.
Pflege
Außerdem sollte in einer Vorsorgevollmacht stehen, wer im Zweifel rechtliche und finanzielle Angelegenheiten klären kann. Aber wo die Dokumente aufbewahren, damit sie im Notfall auch schnell zur Hand sind?

[ganzer Artikel] https://www.apotheken-umschau.de/pflege/so-verwahren-sie-patientenverfuegung-und-vollmacht-sicher-963179.html

Experten: Patientenverfügung bleibt trotz Neuregelung wichtig

Seit Jahresbeginn gilt das sogenannte Not- oder Ehegattenvertretungsrecht für medizinische Fragen. Warum Experten dennoch weiterhin zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht raten.
Obwohl die Neuregelung zum 1. Januar 2023(!) eingeführt sei und damit für die 18 Millionen Ehen und eingetragenen Lebensgemeinschaften in Deutschland gelte, sei sie noch kaum bekannt, sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz in Dortmund, Eugen Brysch.

Ehe- und Lebenspartner könnten sich nun in gesundheitlichen Krisen – wenn etwa die betroffene Person in eine bestimmte Behandlung nicht einwilligen könne – gegenseitig vertreten. Das gelte aber nur für die Dauer von sechs Monaten und auch lediglich in medizinische Fragen, schilderte Brysch.
[ganzer Artikel] https://www.apotheken-umschau.de/gesundheitspolitik/experten-patientenverfuegung-bleibt-trotz-neuregelung-wichtig-936623.html

Vorsorgevollmacht: Das müssen Sie wissen

Krankheit, Alter, Unfall: Vieles kann dazu führen, dass Menschen keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können. Mit einer Vorsorgevollmacht setzen Sie einen Stellvertreter für sich ein.
Warum ist eine Vollmacht so wichtig?
Stellen Sie sich vor, Sie können keine eigenen Entscheidungen mehr treffen. Unfall, Krankheit, Alter – vieles kann dazu führen, dass Menschen einen Stellvertreter brauchen. Mit einer Vollmacht setzen Sie jemanden ein, der Dinge im Alltag für Sie regelt.
Pflege
Gerade für Familien in einer Pflegesituation ist das wichtig. Wenn Ihr Angehöriger demenzkrank ist oder im Koma liegt, dürfen Sie nicht automatisch Entscheidungen für ihn treffen – auch nicht als Ehepartner. Nur wenn er Sie als Stellvertreter benannt hat, können Sie für ihn zu Behörden gehen, Versicherungen kündigen und seinen Haushalt auflösen. Ohne Vollmacht darf der Arzt Ihnen offiziell keine Informationen geben.

[ganzer Artikel] https://www.apotheken-umschau.de/pflege/pflegetipps/vorsorgevollmacht-das-muessen-sie-wissen-827577.html

Patientenverfügung: Selbst entscheiden

Damit kann jeder bestimmen, was Ärzte am Lebensende für ihn tun sollen – und was nicht. Angehörigen hilft das, diese Wünsche auch durchzusetzen
Sollen wir Ihren Vater noch einmal ins Krankenhaus einliefern? Soll Ihre Mutter per Magensonde ernährt werden? Viele Angehörige müssen solche Fragen beantworten, wenn beispielsweise am Lebensende der Eltern unklar ist, ob Ärzte bestimmte medizinische Maßnahmen ergreifen sollen oder nicht. Dann ist es von unschätzbarem Wert, den Willen des Patienten zu kennen – um in dessen Sinne zu entscheiden, wenn dieser sich nicht mehr dazu äußern kann.
Eine Patientenverfügung bildet dafür eine gute Grundlage. Sie dokumentiert, wie viel ärztliche Hilfe jemand noch will – am Lebensende oder bei extremer Beeinträchtigung. „Wir Mediziner müssen uns an die Vorgaben halten, ansonsten machen wir uns strafbar“, sagt Professor Lukas Radbruch, Leiter des Zentrums für Palliativmedizin am Malteser Krankenhaus Seliger Gerhard Bonn/Rhein-Sieg und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin.
[ganzer Artikel] https://www.apotheken-umschau.de/weitere-themen/patientenverfuegung-selbst-entscheiden-749555.html

Quelle: Artikel aus Apothekenumschau
https://www.apotheken-umschau.de/